Vorsorgliche Massnahmen gegen Geflügelpest im Herbst 2006
Luzern (ots) - Der Bundesrat hat beschlossen, vorbeugende Massnahmen zu treffen, um das einheimische Geflügel vor der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, zu schützen. Ab kommenden 15. Oktober 2006 ist die Freilandhaltung im Umkreis von einem Kilometer um die grösseren Seen und Flüsse im Mittelland verboten. Damit soll eine Ansteckung des Schweizer Hausgeflügels durch infizierte Wasservögel verhindert werden. ...