Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
Media Service: Presserat verkürzt Beschwerdefrist
Bern (ots) - Der Presserat verkürzt die Frist zur Einreichung einer Beschwerde von sechs auf drei Monate. Die Frist beginnt mit der Publikation des beanstandeten Medienberichts zu laufen. Diese Änderung des Geschäftsreglements gilt seit dem 1. Januar 2017. In Übereinstimmung mit dem Stiftungsrat hat das Presseratspräsidium zudem beschlossen, ab 2017 zu kommunizieren, welche Medien es versäumt haben, über Rügen des ...