Regierung beschliesst Präzisierungen der Vorschriften über die Werbung von Spielbanken
Vaduz (ots) - In ihrer Sitzung vom 7. Juli 2020 hat die Regierung eine Abänderung der Spielbankenverordnung beschlossen, deren Schwerpunkt neben Anpassungen technischer Art die Präzisierung der Bestimmungen über aufdringliche oder irreführende Werbung ist. Eine Spielbank darf gemäss Art. 33 Abs. 1 Geldspielgesetz nicht in aufdringlicher oder irreführender Weise ...