Swiss Leaders / Schweizer Kader Organisation SKO
Arbeitszeiterfassung - zwischen Liberalisierung und Gesundheitsschutz
Zürich (ots) - Der Bundesrat hat am 4. November 2015 die Einführung von Art. 73a und 73b in die Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) beschlossen. Diese Revision tritt per 1. Januar 2016 in Kraft. Die neuen Bestimmungen definieren Bedingungen, um von der detaillierten Arbeitszeiterfassung abzuweichen. Damit wird gemäss SECO der Vollzug des Arbeitsgesetzes im ...