ikr: Wildunfälle korrekt melden
Vaduz (ots/ikr) - Kollidiert ein Automobilist mit einem Stück Wild, so sitzt im ersten Augenblick der Schreck in allen Gliedern - das ist menschlich. Ein Gebot der Menschlichkeit ist es, sich nach einem Wildunfall richtig zu verhalten. Dazu gehören die Sicherung der Unfallstelle und die anschliessende Erhebung des Sachverhalts. Über den Befund ist unverzüglich der zuständige Jagdaufseher über die Landespolizei zu informieren. Auch bei Flucht des angefahrenen Wildes ist ...