ikr: Steueramnestie
Vaduz (ots/ikr) - Die Gesetzesänderung betreffend die Neuregelung von Selbstanzeigen ist in Kraft getreten und wurde am 29. April 2014 im Landesgesetzblatt LGBl. 2014 Nr. 108 publiziert. Diese sieht vor, dass bei der erstmaligen Selbstanzeige lediglich die zu wenig erhobene Steuer samt Verzugszins für die vergangenen fünf Jahre erhoben wird. Bei der Frage, ob bereits eine Selbstanzeige erfolgt ist, werden Selbstanzeigen ab 1. Januar 2011 berücksichtigt. Bei jeder ...