ikr: Urteil des EFTA-Gerichtshofs zu Trusts
Vaduz (ots/ikr) - Der EFTA-Gerichtshof hat am 9. Juli 2014 entschieden, dass sich ein Trust und die Begünstigten eines Trusts auf die Grundfreiheiten des EWR-Abkommens berufen können. Der EFTA Gerichtshof hielt fest, dass ein Trust von der Niederlassungsfreiheit dann profitieren kann, wenn dieser eine tatsächliche und echte wirtschaftliche Tätigkeit im EWR ausübt. Gemäss EFTA-Gerichtshof können sich Begünstigte ...