Bewilligungspflicht für Solaranlagen wird weiter gelockert
Luzern (ots) - Ab 1. Oktober 2011 sind im Kanton Luzern Solaranlagen bis zu einer Fläche von 20 Quadratmetern von der Baubewilligungspflicht befreit. Dies hat der Regierungsrat mit einer Änderung der Planungs- und Bauverordnung beschlossen. Bisher sind nur Solaranlagen bis zu 10 Quadratmetern Fläche von der Baubewilligungspflicht ausgenommen. Die Sofortmassnahme des Regierungsrates gilt für der Gebäudehülle und der ...