Vogelgrippe: Freilandhaltung von Geflügel verboten
Luzern (ots) - Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Freilandhaltung von Geflügel in der Schweiz bis 15. Dezember 2005 zu verbieten. Verboten sind in dieser Zeit auch Geflügelmärkte und Geflügelausstellungen. Mit dieser vorsorglichen Massnahme soll die Einschleppung der Klassischen Geflügelpest (Vogelgrippe) in die schweizerischen Geflügelbestände durch Zugvögel verhindert werden. Das Veterinäramt des ...