Regierung legt Taxpunktwert für ambulante Leistungen auf 86 Rappen fest
Vaduz (ots) - In ihrer Sitzung vom 28. Januar 2025 hat die Regierung eine Anpassung der Krankenversicherungsverordnung beschlossen, wodurch der Taxpunktwert für ärztliche Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) rückwirkend per 1. Januar 2025 auf 86 Rappen festgelegt wird. Tarifpartner konnten sich nicht einigen Notwendig wurde die ...