Raumplanung. Die Chance Liechtensteins
Öffentliches Interesse Vaduz (ots) - Jede staatliche und gemeindliche Tätigkeit muss sich auf ein öffentliches Interesse stützen. Dies gilt auch für die Raumplanung. Als öffentliche Aufgabe muss die Raumplanung darauf achten, dass all ihre Planungen und Massnahmen vom öffentlichen Interesse geleitet sind. Wichtig ist deshalb, dass ein Raumplanungsgesetz breit abgestützt ist, durch den Landtag, ...