Jugendliche sind bei der Arbeit besonders geschützt
Luzern (ots) - Seit dem 1.1.2008 ist das Jugendschutzalter im Arbeitsgesetz dem zivilen Mündigkeitsalter von 18 Jahren angepasst. Junge Menschen unter 18 Jahren gelten als Jugendliche und sind bei der Arbeit besonders geschützt, ob sie nun im Ferienjob, im Berufswahlpraktikum, als Arbeitende oder als Lernende tätig sind. Die Grundlage dazu bildet das Arbeitsgesetz und die am 1.1.2008 in Kraft getretene ...