EANS-Adhoc: Pixelpark erzielt eine Vereinbarung mit wesentlichen Gläubigern über einen Teilverzicht von Verbindlichkeiten und einen Debt-Equity- Swap!
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 21.12.2010 Berlin, 21. Dezember 2010 Die Pixelpark AG hat heute mit wesentlichen Gläubigern der Gesellschaft eine Vereinbarung erzielt. Zum einen ...