ikr: Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest
Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat am 15. November 2016 die Verordnung über vorsorgliche Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest beschlossen. Geflügelhalter müssen ihr Hausgeflügel wirksam vor Kontakt mit Wildvögeln schützen. Futter- und Tränkestellen dürfen daher für Wildvögel nicht zugänglich sein. Das gleiche gilt für ...