pafl: Arbeitsgruppe zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen eingesetzt
Vaduz (ots/pafl) - Die Dienstleistungsfreiheit als eine der vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes berechtigt Dienstleister aus dem EWR und der Schweiz (sowie deren Arbeitnehmer) zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in Liechtenstein. Im gleichen Umfang steht dieses Recht natürlich auch liechtensteinischen Personen bzw. Unternehmen im ...