ikr: Versorgung auch in 2017 sichergestellt - Kein Tarifstreit auf dem Rücken der Patienten / Bestehende Verträge gelten weiterhin
Vaduz (ots/ikr) - Die Ärztekammer spricht in ihrer Medienmitteilung davon, dass sie den neuen OKP-Verträgen nicht beitreten werde. Die bestehenden Verträge gelten längstens bis zum 31.12.2017 und haben eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Das heisst, dass rechtlich frühestens zum 1. Juli 2017 eine Veränderung ...