Abänderung der Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht
Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. November 2021 eine Abänderung der Verordnung zum Personen- und Gesellschaftsrecht beschlossen. Die Änderung dient der Präzisierung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Aufsicht über die Einhaltung der am 1. Oktober 2021 in Kraft getretenen Bestimmungen zur stärkeren Einbindung von Aktionären, welche zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/828 im ...