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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Geplante Abänderung des Gerichtsgebührengesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Juli 2016 einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gerichtsgebührengesetzes verabschiedet.

Im Rahmen dieses Projekts soll insbesondere die Gebührenermittlung vereinfacht werden, indem in Liechtenstein ein Pauschalgebührensystem nach österreichischem Vorbild eingeführt wird.

Gleichzeitig sollen Vorkehrungen getroffen werden, um für die Zukunft sicherzustellen, dass sich uneinbringliche Gebührenforderungen auf ein Minimum reduzieren. Damit sollen inskünftig Gebührenausfälle, die bislang in fünfstelliger Höhe angefallen sind, vermieden werden.

Die Schaffung eines nachvollziehbaren und effizienten Gerichtsgebührensystems entspricht einem langjährigen Regelungsbedürfnis. Die vorgeschlagenen Gebührensätze werden sich dabei weiterhin an der Höhe der bisherigen Gerichtsgebühren orientieren.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 31. August 2016. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei bzw. über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bern Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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