Wakeboarder und Schifffahrtsämter definieren Regeln
Luzern (ots) - Nie vor 9 Uhr morgens und nie näher als 500 Meter vom Ufer: Die Wakeboarder und die Schifffahrtsämter der Kantone Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden sowie Luzern haben sich auf freiwillige Regeln für das Wakeboarden auf dem Vierwaldstättersee geeinigt. Die einen brauchen einen spiegelglatten See, die anderen Wellen. Ruderer, Fischer und weitere Interessengruppen sowie Ufergemeinden haben sich in der ...