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Kanton Genf schränkt ohne Not Temporärarbeit ein
Dübendorf (ots) - In einem einmaligen Vorgang erlässt der Kanton Genf bei öffentlichen Bauaufträgen eine Quote für Temporärarbeitende und beschränkt die Auftragsvergabe auf Bauunternehmen mit ausreichendem Festpersonal. Mit dieser Regulierung hindert der Kanton Genf lokal ansässige, kleine und mittlere Bauunternehmen daran, bei öffentlichen Bauaufträgen mitzubieten und greift mit seinem Erlass in die ...