HEV Schweiz: Silvester ohne Nachbarstreit
Zürich (ots) - In der Nacht vom 31. Dezember feiern wir den Jahreswechsel, an welchem alljährlich Tonnen von Feuerwerkskörpern abgebrannt werden - eine Nacht also mit zusätzlichen Lärmbelästigungen. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, was die Nachbarn tolerieren müssen. Laut Gesetz sind übermässige Immissionen aller Art untersagt (Art. 684 des Zivilgesetzbuchs). Daraus folgt, dass der ...