Micarna: Bundesgericht tritt auf Beschwerde der UNIA nicht ein
Zürich (ots) - Mit Urteil vom 26. März 2009 hat das Bundesgericht bestätigt, was bereits das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat. In der Micarna in Courtepin ist dauernde oder regelmässig wiederkehrende Nacht-, Sonntags- (ab 17.00 Uhr) und Feiertagsarbeit zulässig. Auch die Verlängerung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit ist zu Recht bewilligt worden. Nur Dauernachtarbeit soll nicht zulässig sein. ...