Bundesamt für Privatversicherungen
Opfer von Verkehrsunfällen werden besser geschützt
Bern (ots) - Wer im Ausland Opfer eines Verkehrsunfalls wird, soll die Schadenersatzansprüche gegen den ausländischen Haftpflichtversicherer im Inland geltend machen können. Diese Erleich-terung ist der Hauptzweck der so genannten Besucherschutz-Richtlinie, welche die Europäische Union bis zum 20. Januar 2003 einführen wird. Die Schweiz übernimmt ihrerseits den Inhalt der Richtlinie in ihr nationales Recht. Der ...