santésuisse: Prämiendämpfung mit Reserven nicht erlaubt
Solothurn (ots) - Die Reserven eines Krankenversicherers dürfen nicht zur Senkung von prognostizierten Kosten des Folgejahres eingesetzt werden. Damit fällt eine Dämpfung der Prämien zum Beispiel für das Jahr 2016, wie es einige Vertreter der Gesundheitsdirektorenkonferenz fordern, ausser Betracht. Jede einzelne Prämie muss vom Bundesamt für Gesundheit genehmigt werden. Intakte Reserven bieten dem Prämienzahler, ...