ikr: Bewilligungspflicht für Flüge von Drohnen und Flugmodellen
Vaduz (ots/ikr) - Seit dem 1. August 2014 dürfen in der Schweiz und Liechtenstein Drohnen oder Flugmodelle in einer Entfernung von weniger als 100 Metern von Menschenansammlungen nur mit einer Bewilligung betrieben werden. Die Anpassung der entsprechenden Verordnung trat in der Schweiz am 1. August 2014 in Kraft. Aufgrund des Zollvertrages ist die schweizerische ...