Verordnung über Mietbeiträge für Familien abgeändert
Vaduz (ots) - Das Gesetz über Mietbeiträge für Familien ist seit zwei Jahren in Kraft. Die Praxis hat nun gezeigt, dass die begleitende Verordnung angepasst werden muss. Nach der bestehenden Verordnung wird für die Berechnung des Anspruchs auf Mietbeiträge das wirtschaftliche Einkommen nach der letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung herangezogen. Im gleichen Artikel wird bestimmt, dass die Höhe der ...