Neues Filmgesetz in Kraft gesetzt
Liberalisierung und modernere Förderungsinstrumente Bern (ots) - Der Bundesrat hat auf den 1. August 2002 das neue Bundesgesetz über die Filmproduktion und Filmkultur (FiG) vom 14. Dezember 2000 in Kraft gesetzt. Damit entfallen die bisher bestehenden filmrechtlichen Bewilligungspflichten für den Kinofilmverleih und die Errichtung und Umwandlung von Kinosälen. Verleih und Kino haben sich nur noch registrieren zu lassen und sind zur Angabe der Daten verpflichtet, die ...