ikr: Abschaffung der öffentlichen Beurkundung von Gerichtsstandsvereinbarungen
Vaduz (ots/ikr) - Gerichtsstandsvereinbarungen, mit welchen Inländer einen Gerichtsstand im Ausland vereinbaren, bedürfen gemäss § 53a Abs. 1 der Jurisdiktionsnorm zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung. Bereits im Rahmen früherer Gesetzesprojekte wurde die Frage aufgeworfen, ob diese Bestimmung noch zeitgemäss sei. "Mit der Aufhebung dieser ...