Luzerner Regierungsrat regelt Mutterschaftsurlaub neu
Luzern (ots) - Die Neuerungen zur Mutterschaftsentschädigung im Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung treten am 1. Juli 2005 in Kraft. Der Luzerner Regierungsrat hat daher in der Verordnung zum Personalgesetz die Regelung zum Mutterschaftsurlaub an das Bundesrecht angepasst. § 44 der Personalverordnung regelt den Mutterschaftsurlaub neu wie folgt: -16 Wochen Urlaubsanspruch für alle Mitarbeiterinnen (wie ...