ikr: Förderabgabe auf den Elektrizitätsverbrauch angepasst
Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat in Ihrer Sitzung vom 25. Juni 2013 die Verordnung vom 27. Mai 2008 über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzverordnung, LGBI. 2008 Nr. 118) per 1. August 2013 abgeändert und die darin festgelegte Förderabgabe auf den Elektrizitätsverbrauch von 0.2 Rappen pro Kilowattstunde auf 0.3 Rappen pro Kilowattstunde angepasst. Hintergrund ist der ...