ikr: Neuregelung zur Verwendung von Firmenfahrzeugen in der EU
Vaduz (ots/ikr) - Damit in Liechtenstein zugelassene Fahrzeuge unverzollt in der EU benutzt werden dürfen, sind besondere Bestimmungen zu erfüllen. Ein im Frühjahr 2013 gefälltes EUGH-Urteil führt nun zu einer massgeblichen Verschärfung dieser Vorschriften. Betroffen sind insbesondere Firmenfahrzeuge von in Liechtenstein ansässigen Firmen, welche Arbeitskräften zur Verfügung gestellt werden, die ihren Wohnsitz in ...