Einschränkung für private Veranstaltungen
Vaduz (ots) - Da die Gefahr von Ansteckungen im Familien- und Freundeskreis oft unterschätzt wird und ein sehr grosser Teil der Ansteckungen genau dort stattfindet, senkt die Regierung die zulässige Obergrenze von privaten Veranstaltungen auf zehn Personen. Zudem werden die Quarantänebestimmungen für Kinder und Jugendliche angepasst. Die Regierung hat in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus den ...