Kantonale Reklameverordnung wird nicht angepasst
Luzern (ots) - Der Regierungsrat verzichtet darauf, die Reklameverordnung zugunsten von örtlichen Veranstaltungen anzupassen. Die Vernehmlassung ergab, dass die Mehrheit der Gemeinden eine Anpassung ablehnt. In der Reklameverordnung des Kantons Luzern ist festgelegt, dass Reklamen für örtliche Veranstaltungen sowie für Wahlen und Abstimmungen während sechs Wochen vor und fünf Tagen nach der Veranstaltung bzw. dem ...