Art. 121a BV: Umsetzung nicht auf dem Buckel der Arbeitnehmenden
Bern (ots) - Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, nimmt den heutigen Entscheid des Bundesrates über die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung 121a zur Kenntnis. Entscheidend wird sein, dass die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union erhalten bleiben und dass die Umsetzung nicht auf dem Buckel der Arbeitnehmenden geschieht. Der Bundesrat hat heute den nächsten Schritt auf dem ...