Winterruhezonen beachten
Vaduz (ots) - Da Wildtiere im Winter mit ihrer Energie besonders gut haushalten müssen, sind seit dem 15. Dezember wichtige Winterlebensräume mit einem Betretungsverbot belegt. Wichtige Winterlebensräume von Wildtieren sind seit dem 15. Dezember mit einem Betretungsverbot belegt. Die häufig genutzten Winterwanderwege, Ski- und Schneetourenrouten bleiben jedoch begehbar, wie das Amt für Umwelt informiert. Wildtiere müssen im Winter durch das knappe Nahrungsangebot mit ...