ikr: Abänderung der Baustellen-Emissionsbegrenzungs-Verordnung
Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat am 20. Dezember 2011 die Verordnung betreffend die Abänderung der Baustellen-Emissionsbegrenzungs-Verordnung (BEV) genehmigt und erlassen. Damit erfolgt im Wesentlichen eine Anpassung an die Bestimmungen in der Schweiz. So wird die Nachrüstfrist für Baumaschinen der Leistungsklasse 37 bis 75 kW mit Baujahr 1999 und älter von bisher 1. April 2012 um drei Jahre auf den 1. April 2015 ...