euro adhoc: voestalpine AG / Fusion/Übernahme/Beteiligung / Gemäß § 5 Abs 3 ÜbG sowie in Hinblick auf § 48d BörseG gibt die voestalpine AG bekannt:
Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. Vorstand/Stellungnahmen 29.03.2007 Die voestalpine AG hat mit den Gesellschaftern der BU Industrieholding GmbH eine Grundsatzeinigung über den Erwerb dieser ...