Seebeben - Höherer Steuerabzug für Spenden an die Glückskette
Luzern (ots) - Spenden zu Gunsten der Glückskette für die Opfer des Seebebens in Südostasien können in grösserem Umfang von den Steuern abgezogen werden als üblich. Gemäss Steuergesetz können Zuwendungen an gemeinnützige Zwecke bis zur Höhe von 10 Prozent des steuerbaren Einkommens, höchstens aber bis 5600 Franken von der Steuer abgesetzt werden. Bei juristischen Personen ist die Grenze grundsätzlich bei 10 ...