Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Wald
Luzern (ots) - Im Kanton Luzern tritt am 1. März 2014 das teilrevidierte Waldgesetz in Kraft. Der Regierungsrat hat die Verordnung auf das Ende 2013 vom Kantonsrat verabschiedete Waldgesetz angepasst. Demnach kann der Kanton im Rahmen von Leistungsvereinbarungen gewisse Aufgaben an anerkannte Waldeigentümerorganisationen auslagern. Die Nutzung von Waldbäumen bedarf wie bisher einer gebührenfreien Nutzungsbewilligung ...