Regierungsrat regelt die Wahl der amtlichen Verteidiger neu
Luzern (ots) - Ab 2015 sollen mindestens 17 anstelle von elf amtlichen Verteidigerinnen und Verteidigern akkreditiert werden. Neu müssen die Kandidaten nachweisen können, dass gegen sie keine disziplinarischen Massnahmen seitens der Aufsichtsbehörde ergriffen wurden. Die Wahl für die vierjährige Amtsdauer von 2015 bis 2018 nimmt nach wie vor der Regierungsrat vor. Nach dem Entscheid des Bundesgerichtes vom 13. Juni ...