Kommentar zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über Bundeswehreinsätze im Inneren
Berlin (ots) - Das Gericht widerspricht nicht nur dem Wortlaut der Verfassung, es stellt sich nicht nur gegen den Willen des historischen Verfassungsgebers, es überschreitet auch dramatisch seine Kompetenzen. Denn sein Beschluss ist keine Interpretation des Grundgesetzes - wozu das Gericht berufen ist -, sondern eine gravierende Änderung des Grundgesetzes - wozu ...