GEMA und Börsenverein des Deutschen Buchhandels jubeln zu früh
Baar, Schweiz (ots) - Am 14. März 2012 hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in drei separaten Urteilen Unterlassungsansprüche der GEMA sowie der Verlage Campus und De Gruyter gegen RapidShare bestätigt. Sowohl der Börsenverein des Deutschen Buchhandels als auch die GEMA haben hierzu umgehend "Jubelmeldungen" verfasst. Sie ignorieren dabei geflissentlich, ...