Zur Diskussion um die Institution Ehe:
Berlin (ots) - Seit das Grundgesetz 1949 in Artikel 3 Absatz 2 klarstellte, "Männer und Frauen sind gleichberechtigt", war der Gesetzgeber aufgefordert, bis 1953 das BGB entsprechend anzupassen. Tatsächlich übernahm es aber bis 1976 und darüber hinaus das Bundesverfassungsgericht, ein neues Ehe- und Familienrecht zu formen. Es trieb den Gesetzgeber vor sich her: mit der Einführung der Einigungspflicht statt des ...