Kommantar zur Funkzellenabfrage
Berlin (ots) - Eine Funkzellenabfrage kann bei Straftaten wie Terroranschlägen oder schweren Gewalttaten eine nützliche Ermittlungsmaßnahme sein. Allerdings hat der Gesetzgeber wie so oft versäumt, den Anwendungsbereich der Maßnahme zu konkretisieren. Und so lassen Richter millionenfach in diesem Land Handydaten auswerten, ob nun eine Nazidemo blockiert oder ein Auto abgefackelt wird. Mit Sicherheit hat das nichts mehr zu tun, eher mit Staatssicherheit. Es geht nicht um ...