Einführung der "Chip-Pflicht" für Hunde im Kanton Luzern
Luzern (ots) - Am 1. Januar 2006 treten die neuen Bestimmungen des Bundes über die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden in Kraft. Zentrale Punkte der neuen Regelung sind die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Hunde mit einem Mikrochip und die Registrierung der bei der Kennzeichnung der Hunde erhobenen Daten in einer Datenbank. Um die Umsetzung der Vorgaben des Bundes auf das neue Jahr sicherzustellen, ...