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Kanton Genf schränkt ohne Not Temporärarbeit ein

Dübendorf (ots)

In einem einmaligen Vorgang erlässt der Kanton Genf bei öffentlichen Bauaufträgen eine Quote für Temporärarbeitende und beschränkt die Auftragsvergabe auf Bauunternehmen mit ausreichendem Festpersonal. Mit dieser Regulierung hindert der Kanton Genf lokal ansässige, kleine und mittlere Bauunternehmen daran, bei öffentlichen Bauaufträgen mitzubieten und greift mit seinem Erlass in die Wirtschaftsfreiheit der Temporärunternehmen ein. Der Eingriff kommt ohne Not. Temporärarbeit ist in der Schweiz durch den allgemeinverbindlich erklärten GAV Personalverleih reguliert und dessen Lohn- und Arbeitsbedingungen streng kontrolliert. swissstaffing, der nationale Branchenverband der Temporärunternehmen, hat deshalb Rekurs gegen diesen kantonalen Erlass eingereicht.

Mit einem Anteil von 7 Prozent an der Gesamtbeschäftigung gewährleistet die Temporärarbeit eine funktionsfähige Bauwirtschaft. Dank ihrer einzigartigen Verbindung aus Flexibilität, sozialer Sicherheit und Regulierung verhindert Temporärarbeit mit dem GAV Personalverleih Schwarzarbeit, Lohndumping und prekäre Arbeitsverhältnisse. Damit leistet die Branche einen wertvollen Beitrag, um Schweizer Recht und Gesetz auf dem Arbeitsmarkt durchzusetzen. Einsatzbetrieben und Arbeitnehmenden bietet Temporärarbeit viele Vorteile: Temporärarbeitende sichern eine fristgerechte Fertigstellung von Bauprojekten und sorgen gleichzeitig für geringe Überstundenzahlen bei den festangestellten Kollegen. Dank dem Weiterbildungsfonds des GAV Personalverleih, profitieren Temporärarbeitende von subventionierten Weiterbildungen - durch finanzielle Unterstützung und Erwerbsausfallentschädigung. Temporärarbeitende haben so die Möglichkeit, sich in ihrem Beruf zu professionalisieren oder gänzlich neue, berufliche Perspektiven zu entwickeln. Der GAV Personalverleih ist gültig für über 300'000 Arbeitnehmende und alle Personalverleiher in der Schweiz.

"Der Erlass des Kantons Genf untergräbt die Sozialpartnerschaft in der Temporärbranche." sagt Myra Fischer-Rosinger, Direktorin des nationalen Branchenverbands swissstaffing. "Mit dem GAV Personalverleih nehmen die Temporärunternehmen ihre Rolle als verantwortungsvolle Arbeitgeber erfolgreich wahr. Als nationaler Branchenverband der Personaldienstleister zieht swissstaffing eine sozialpartnerschaftliche Regelung Gesetzen vor, um ein auf die Branche und die Wirtschaft zugeschnittenes System sicherzustellen.".

swissstaffing ist das Kompetenz- und Servicezentrum der Schweizer Personaldienstleister. Als Arbeitgeberverband vertritt swissstaffing die Anliegen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. swissstaffing ist Sozialpartner des GAV Personalverleih. Temporärarbeit ist aus dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht mehr wegzudenken. Sie stärkt die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen und den Werkplatz Schweiz, verleiht den Firmen entscheidende Flexibilität und ist für viele Menschen das Sprungbrett in den Arbeitsmarkt. www.swissstaffing.ch

Kontakt:

Blandina Werren, Leiterin Kommunikation, swissstaffing
Tel: 044 388 95 35, blandina.werren@swissstaffing.ch,
www.swissstaffing.ch

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