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Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH

Entscheid SPK-Ständerat gegen die Integration vorläufig Aufgenommener: Lösungsverweigerung hält Sozialkosten hoch

Bern (ots)

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH bedauert den Entscheid der Staatspolitischen Kommission des Ständerates SPK-S, die Motion des Nationalrates zugunsten einer besseren Integration der heute rund 38.000 vorläufig Aufgenommenen abzulehnen. Sie entscheidet damit gegen das Interesse von Kantonen und Gemeinden, die die vorläufige Aufnahme neu geregelt haben wollen. Die von der Kommission angestrebte Einschränkung des Familiennachzugs ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte und vollkommen unverhältnismässig.

Es ist unbestritten, dass der Status der vorläufigen Aufnahme (F), der ungefähr der Hälfte aller Asylsuchenden zuerkannt wird, die Integration der Betroffenen erschwert und deshalb zu unnötigen Sozialhilfekosten führt. Die SFH weist seit Jahren auf diesen Missstand hin und der Bundesrat gelangt in seinem Bericht "Vorläufige Aufnahme und Schutzbedürftigkeit: Analyse und Handlungsoptionen" zum gleichen Schluss. Der Status der vorläufigen Aufnahme sollte daher durch einen besseren Status ersetzt werden.

Schritte in die falsche Richtung

Die Mehrheit der Kommission stellt sich gegen eine bessere und schnellere Integration von vorläufig Aufgenommenen und will stattdessen den rechtlich inkohärenten Schutzstatus S - der in der Praxis noch nie angewandt worden ist - mit einer starken Einschränkung des Familiennachzuges verschärfen. "Die SPK des Ständerates verweigert mit diesem Entscheid echte Lösungen für ein reales Problem. Diese von Ständerat Müller angeführte Symbolpolitik würde die Schweiz mit anhaltend unnötig hohen Mehrkosten im Sozialbereich belasten. Für die betroffenen Personen bedeutet er weiterhin ein Leben ohne reale Perspektiven und mit schlechten Integrationschancen", urteilt Stefan Frey, Medien-sprecher der SFH. Er fordert das Plenum des Rates auf, dem zukunftsorientierten Vorschlag des Bundesrates und dem Nationalrat zu folgen. "Geben Sie einer Expertenkommission die Möglichkeit, eine nachhaltige Lösung für die Integration der vorläufig Aufgenommenen auszuarbeiten!"

Schutzbedarf wie anerkannte Flüchtlinge

Vorläufig Aufgenommene haben aus der Sicht der SFH einen vergleichbaren Schutzbedarf wie anerkannte Flüchtlinge und bleiben langfristig in der Schweiz. Sie sollten deshalb in etwa gemäss der im Bundesratsbericht aufgezeigten Variante 1 eingestuft werden. So erhalten zum Beispiel die Hälfte aller syrischen Flüchtlinge nur "vorläufige Aufnahme". Sie werden über Jahre in der Schweiz bleiben müssen. Eine rasche und nachhaltige Integration und Teilhabe ist sowohl im Interesse der Betroffenen, als auch Gesellschaft. Als Voraussetzung dafür brauchen alle Schutzberechtigten einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Massnahmen in der Berufsbildung. Der Kantonswechsel muss erleichtert werden. Die bisherigen Einschränkungen beim Familiennachzug müssen ebenso abgeschafft werden wie jene bei der Reisefreiheit.

Kontakt:

Weitere Hintergrundinformationen:
SFH-Medienmitteilung zur Motion des Nationalrates zur vorläufigen
Aufnahme vom 12.6. 2017: http://bit.ly/2stD1Um
SFH-Medienmitteilung zum Schutzstatus S vom 28.6.2016:
http://bit.ly/2bo9Nyg

Rückfragen:
Stefan Frey, Mediensprecher SFH, stefan.frey@fluechtlingshilfe.ch;
079 509 47 89

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