Alle Storys
Folgen
Keine Story von HEV Schweiz mehr verpassen.

HEV Schweiz

HEV Schweiz: Anheben der Erneuerungsrate nur mit Steuerabzügen möglich

Zürich (ots)

Die Finanzdirektoren wehren sich gegen den Entscheid der nationalrätlichen Kommission für Umwelt Raumplanung und Energie, steuerliche Abzüge für energetische Massnahmen über mehrere Jahre staffeln zu können. Entfallen mit den Steuerabzügen der stärkste Treiber für Gebäudeerneuerungen, werden diese ebenfalls zurückgehen. Ganz entgegen dem Ziel der Energiestrategie des Bundes.

Allen Unkenrufen zum Trotz, wirken die steuerlichen Abzüge für energetische Massnahmen an Gebäuden als stärkste Treiber, um solche Erneuerungen voranzutreiben. Aufgrund der Abzugsfähigkeit lediglich im Jahr der entsprechenden Auslage, werden mit dem aktuellen System hauptsächlich Erneuerungsmassnahmen, die in Etappen ausgeführt werden, unterstützt. Um die energetisch oft besseren Gesamtsanierungen oder die weit aufwendigeren Ersatzneubauten anzukurbeln, wurde in der Debatte zur Energiestrategie, die Möglichkeit eines gestaffelten Steuerabzuges über mehrere Steuerperioden in den Gesetzesentwurf aufgenommen. Eigentümer, die eine Gesamterneuerung vornehmen können sollen demnach gleich behandelt werden, wie diejenigen, die in Etappen das Ziel eines energieeffizienten Hauses erreichen.

Vorausschauend hat die nationalrätliche Kommission in ihrem neusten Entwurf die Steuerabzüge von einem zu erreichenden energetischen Mindeststandard entkoppelt. Ein solcher würde dazu führen, dass bei Sanierungen, die in Etappen durchgeführt werden, erst die letzte Etappe von den Steuern abgesetzt werden könnte, da bei den vorhergehenden Erneuerungsetappen der Mindeststandard noch nicht erreicht wird. Auch mit einer Abzugsstaffelung über mehrere Jahre wird es den meisten Eigentümern aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, ihr Haus auf einmal zu erneuern. Dieses etappierte Vorgehen würde also zusätzlich torpediert.

Dass die Finanzdirektoren nun die Nationalräte dazu auffordern, dem Entscheid ihrer Kommission keine Folge zu leisten, ist aus Sicht des HEV Schweiz unverständlich. Gerade die Gebäudeerneuerungen bringen über die Steuern, welche die lokalen Handwerker bezahlen, wieder Gelder in die Staatskassen. Dies in bedeutend grösserem Ausmass, als bei den Oel- und Gaskosten, bei denen die Finanzen in andere Länder abwandern.

Wenn der Gebäudepark seinen Beitrag zur Energiewende leisten soll, dann sind hierzu wirkliche Anreize aus finanzieller und aus Sicht der Bewilligungsverfahren notwendig. Es muss der Weg geebnet werden, damit Eigentümer unter fachmännischer Begleitung wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch rentable Erneuerungen umsetzen können.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

Weitere Storys: HEV Schweiz
Weitere Storys: HEV Schweiz
  • 26.01.2016 – 17:26

    HEV Schweiz: Energiewende 2050 - Differenzbereinigung

    Zürich (ots) - Die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat die verbleibenden Differenzen in der Vorlage zur Energiestrategie 2050 behandelt. Der HEV Schweiz ist hoch erfreut, dass die UREK die Anforderungen an einen Mindeststandard für den steuerlichen Abzug streicht. Zwei Jahre nachdem der Bundesrat die Botschaft zur Energiestrategie 2050 vorgestellt hat, ist diese Vorlage nun im ...

  • 17.12.2015 – 14:03

    HEV Schweiz: Paritätische Lebensdauertabelle: Hauseigentümerverband - Mieterverband

    Zürich (ots) - Im Jahre 2005 hatten der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) und der Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz (MVD) erstmals eine gemeinsame Tabelle mit Anga-ben über die durchschnittliche voraussichtliche Lebensdauer von Einrichtungen in Wohn- und Geschäftsräumen erarbeitet. Vor dem 1. ...

  • 04.12.2015 – 15:09

    HEV Schweiz: Raumplanungsrevision: Konzentration auf das Wesentliche

    Zürich (ots) - Der Bundesrat will die Raumplanung auf Bundesebene weiter revidieren. Er hat aber die geeinte Kritik des Hauseigentümerverbandes (HEV) Schweiz, der Wirtschaftsverbände, der Kantonen und Gemeinden berücksichtigt und das Vorhaben auf einzelne Hauptanliegen beschränkt, was der HEV Schweiz begrüsst. Bundesvorschriften zu den funktionalen Räumen und zum Untergrund lehnt der HEV Schweiz jedoch entschieden ...