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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes über Zahlungsdienste sowie die Abänderung weiterer Gesetze

Vaduz (ots)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 4. September 2017 den Vernehmlassungsbericht betreffend den Erlass eines Gesetzes über Zahlungsdienste sowie die Abänderung des Bankengesetzes, des E-.Geldgesetzes, des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und des Postgesetzes verabschiedet.

Die Vorlage dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt ("PSD 2"). Damit soll das bestehende Gesetz über die Zahlungsdienste (ZDG) einer Totalrevision unterzogen werden.

Die PSD 2 soll einen einheitlichen Rechtsrahmen im EU-Binnenmarkt für Internet- und mobile Zahlungen schaffen. Ziel der Richtlinie bzw. dieses Gesetzes ist es zum einen, Innovationen im Zahlungsverkehr zu fördern und die Rahmenbedingungen dem technischen Fortschritt auf diesem Gebiet anzupassen. Vor allem durch die Schaffung neuer und moderner Zahlungsdienste soll insbesondere die Effizienz im Zahlungsverkehr gesteigert werden.

Durch die Neuerungen der PSD 2 soll ein einheitliches level playing field auf europäischer Ebene für Zahlungsdienstleister entstehen, wodurch der Zahlungsverkehr effizienter und der Schutz der Konsumenten gestärkt werden soll.

Neben der Neugestaltung des ZDG sieht die Vorlage auch erforderliche Begleit-anpassungen im Bankengesetz, im E-Geldgesetz und im Finanzmarktgesetz sowie entsprechende Verweiskorrekturen vor.

Die Vernehmlassungsfrist endet am 17. November 2017. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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