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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Bedeutung der Personenfreizügigkeit für Liechtenstein und die Region im Zusammenhang mit der Umsetzung der "Masseneinwanderungsinitiative" in der Schweiz

Vaduz (ots/ikr) -

Die Umsetzung des Artikels 121a der Schweizer Bundesverfassung ("Masseneinwanderungsinitiative") verlangt neben einer Anpassung des schweizerischen Ausländergesetzes und des Freizügigkeitsabkommens mit der EU und der EFTA auch eine Anpassung des Rahmenvertrags Schweiz-Liechtenstein. Somit hat die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative unmittelbare Auswirkungen auf Liechtenstein: Dies kann einerseits die Rekrutierung von Fachkräften mit erwerbsloser Wohnsitznahme in der Schweiz als auch die Wohnsitznahme und/oder Erwerbstätigkeit von liechtensteinischen Staatsangehörigen in der Schweiz bzw. die Erwerbstätigkeit in der Schweiz von in Liechtenstein wohnhaften Ausländern betreffen.

Vor diesem Hintergrund hat die Regierung die HTW-Chur beauftragt, eine Studie zur "Bedeutung der Personenfreizügigkeit für die Region Liechtenstein, St. Galler Rheintal und Vorarlberg" zu erstellen. Die Studie soll die möglichen Auswirkungen einer Einschränkung der Personenfreizügigkeit für die Region Liechtenstein, St. Galler Rheintal und Vorarlberg aufzeigen. Die Studie wurde am 30. Mai 2016 im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.

Die Studie liefert interessante Erkenntnisse dahingehend, dass eine Beschränkung der Pendlerströme durch Kontingentierung oder Inländervorrang nicht nur auf das Land Liechtenstein negative Auswirkungen hat. Vielmehr haben diese Beschränkungen Auswirkungen auf die gesamte grenzüberschreitende Region Liechtenstein - St. Gallen - Vorarlberg.

Von den insgesamt ca. 28'000 Grenzgängern wären möglicherweise bis zu 13'500 Personen von Beschränkungen betroffen: 7'512 Personen, die aus dem Vorarlberg zur Arbeit in die Schweiz fahren, 1'766 Pendler aus Liechtenstein in die Schweiz und 4'235 Pendler aus der Schweiz nach Liechtenstein. Insgesamt wären in Liechtenstein, St. Gallen und Vorarlberg 9% der ca. 150'000 Beschäftigten potentiell betroffen.

Die Studie zeigt weiter auf, dass diese Region eine wirtschaftlich erfolgreiche, grenzüberschreitende Agglomeration mit einer starken industriellen Basis mit ergänzenden Dienstleistungen ist, deren Erfolg sich insbesondere in der beträchtlichen Zunahme der Beschäftigten und der Bevölkerung zeigt. Die starke Zunahme der grenzüberschreitenden Pendlerströme verdeutlicht, dass die Region von der Personenfreizügigkeit profitiert. Diese erlaubt das Zusammenwachsen der Arbeitsmärkte und damit einen intensiveren Fachkräfteaustausch innerhalb der Region. Eine Beschränkung würde vor allem im St. Galler Rheintal die bisherigen Entwicklungen stark bremsen.

Die Studie unterstreicht die Wichtigkeit und Bedeutung der Konsequenzen je nach Art der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative in der Schweiz für Liechtenstein, aber auch für die benachbarte Schweizer Region.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Thomas Weidmann, Leiter Information und Kommunikation der Regierung
T +423 236 67 20

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